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Lexikon: N
naturgereift
Die genauen Richtlinien, nach denen ein Produkt sich als naturgereift oder naturgesalzen bezeichnen darf, wurden in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Daraus geht hervor, dass ausschließlich Lebensmittel, die im Rahmen der Trockensalzung (inkl. der Salzung in Eigenlake) hergestellt wurden, sich als naturgereift bezeichnen dürfen. Außerdem dürfen bei der Herstellung nur Kochsalz, Zuckerstoffe und Gewürze verwendet werden. Achtung: Diese Angabe bezieht sich auf die Herstellung von naturgereiftem Fleisch – für die Käseproduktion und andere Lebensmittel gelten andere Anforderungen.