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Lexikon: Z
Zutatenverzeichnis
Damit alle enthaltenen Zusatzstoffe und Inhaltsstoffe für den Verbraucher ersichtlich sind, müssen selbige gut sichtbar auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten angebracht werden. Die genaue Angabepflicht ist in der sogenannten Kennzeichnungsverordnung geregelt. Dabei steht stets an der ersten Stelle die Zutat, von der am meisten im Produkt enthalten ist, absteigend bis zur letzten Zutat, die im geringsten Maße enthalten ist. Es besteht keine Pflicht zu einer exakten Mengenangabe. In einigen Fällen ist das Zutatenverzeichnis aufgrund von Sammelnamen für den Verbraucher schwer verständlich, in den meisten Fällen werden jedoch die gängigen Geschäftsbegriffe für die Zusatzstoffe verwendet.