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Garfertig
Garfertig bedeutet, dass Lebensmittel bereits vollständig hergestellt wurden und für das endgültige Verspeisen nur noch erwärmt werden müssen, um einen angenehmen Geschmack zu entwickeln – nicht jedoch, um zusätzlich „gar“ zu werden. Das ist oft bei Tiefkühlprodukten der Fall, kann aber auch bei vorverarbeitetem Fleisch oder Wurstwaren der Fall sein. Garfertige Produkte müssen oft nicht mehr erhitzt werden, um verspeist werden zu können (ausgenommen: Tiefkühlprodukte), sondern können – sofern es dem eigenen Geschmack entspricht – auch kalt gegessen werden.