Lexikon: A
Allergene
Allergene sind die allergieauslösenden Stoffe, die in vielen Nahrungsmitteln enthalten sein können. Für verarbeitete und/oder verpackte Lebensmittel gilt eine entsprechende Kennzeichnungspflicht, die derzeit 14 Hauptallergene umfasst. Allergene gelten als die Hauptverursacher von Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Folgende Allergene unterliegen der Kennzeichnungspflicht:
1. Glutenhaltige Getreidearten und daraus hergestellte Erzeugnisse (Roggen, Hafer, Dinkel, Weizen, Gerste und alle Hybridvarianten)
2. Krebstiere, darunter Krustentiere, Krabbentiere, Surimi und alle daraus hergestellten Erzeugnisse
3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse, also auch Trockenei-Produkte, Mayonnaise, panierte Fleischwaren usw.
4. Fisch und Fischwaren, auch Saucen und Pasten oder Kaviar
5. Erdnüsse und Produkte, in denen Erdnüsse enthalten sind, zum Beispiel Backwaren, Desserts, Aufstriche usw.
6. Sojabohnen und daraus hergestellte Produkte wie Fette, Tofu, „Fake“-Käse, Geschmacksstoffe usw.
7. Milch und alle Produkte, die Milch enthalten: Käse, Schmand, Joghurt, Quark, Saucen usw.
8. Schalenfrüchte und alle Produkte, die Schalenfrüchte enthalten – u. a. Aufstriche, Backwaren usw.
9. Sellerie, insbesondere in Form von Fertigsaucen und Kochwürfeln
10. Senf, auch in Form von Gewürzmischungen, Dressings, Saucen und Marinaden
11. Sesamsamen
12. Schwefeldioxid und damit einhergehende Sulfite, u. a. vorhanden in Wein und Trockenobst
13. Lupine
14. Weichtiere, u. a. Schnecken, Austern, Calamares, Tintenfische usw.